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Beerdigung

Der Tod eines Familienmitgliedes ist für die Hinterbliebenen ein unfassbares und schmerzliches Ereignis. Gerade in diesem Moment der Trauer gibt es aber auch viel zu organisieren.
Die Liste "Vorgehen bei einem Todesfall" (Box rechts) kann eine Hilfestellung sein, damit nichts vergessen geht.

Sterben und Tod erschüttern das Leben und bringen Veränderungen und vielleicht Fragen mit sich. Als Kirchgemeinde sind wir da, um Sie zu begleiten. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen ans Pfarramt (032 622 20 56).

Abdankung

Die kirchliche Beerdigung ist ein Gottesdienst, der sich aus zwei Teilen zusammensetzt: der Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem Friedhof und der Trauerfeier in der Kirche. Die Reihenfolge dieser Teile kann je nach Todesfall variieren. Bei diesem Gottesdienst, bei der man sich im Licht der christlichen Auferstehungshoffnung noch einmal an die verstorbene Person erinnert, können die Trauernden Trost finden und Kraft schöpfen für das Leben, das vor ihnen liegt. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können. Die Anteilnahme anderer Menschen erweist sich für Angehörige – oft überraschend – als Quelle der Kraft und als Impuls für neuen Lebensmut. Den anderen Menschen hilft es, nach einem Todesfall die vertrauten Beziehungen mit den Angehörigen weiterzuführen, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Trauerfeier ihr Beileid auszudrücken.

Als Vorbereitung für die Abdankung findet ein Trauergespräch statt.

Beerdigungen finden Montag bis Freitag statt, normalerweise um 14.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Bestattungen statt, an Samstagen nur in begründeten Ausnahmefällen.

Üblicherweise findet die Beerdigung in der Wohngemeinde statt. Ausnahmen können genehmigt werden. Auch Auswärtigen oder Ausgetretene können unsere Kirchen nach Absprache nutzen. Es gilt unser Gebührenreglement (Box Rechts: "Reglement für die Benutzung der Kirchen bei Bestattungen"

Der Friedhof

Der Friedhof als Ort des Gedenkens an die Toten ist ein öffentlich zugänglicher Ort für alle Menschen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Es gibt bei unseren Friedhöfen drei Formen der Beisetzung:

  • Erdbestattung im Sarg mit Grabstein.
  • Urnenbeisetzung in einem eigenen Grab oder auf ein bestehendes Grab (hier ist das Alter des Grabes zu beachten)
  • Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab (Grabfeld mit einem gemeinsamen Stein mit den Namenstafeln) 

Der Friedhof und das Begräbniswesen fällt unter die Zuständigkeit der politischen Gemeinden. Die aktuellen Reglemente dazu finden Sie rechts unter Dokumente.

 

Im Zusammenhang mit der Kremation sind neue Bräuche entstanden: Urnen von Verstorbenen werden zu Hause aufbewahrt oder im Garten oder an einem anderen Ort vergraben oder verstreut, oft ohne begleitetes Trauerritual. Dies kann für die Angehörigen auch belastend sein. Öffentlich zugängliche Orte der Trauer und des Todes machen durchaus Sinn. Nach kirchlichem Verständnis stehen bei Handlungen rund um Tod und Bestattung die Lebenden und ihre Bedürfnisse im Vordergrund. In diesem Sinne werden Kompromisse gesucht, um Wünsche von Verstorbenen in Einklang zu bringen mit aus seelsorgerlicher Sicht wichtigen Anliegen der Angehörigen.